Landgericht Düsseldorf, 2013-04-30, 2a O 113/12

2a O 113/12Tribunal cantonal30 avr. 2013

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 2a O 113/12 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-30

Aktenzeichen: 2a O 113/12

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0430.2A.O113.12.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage wird hinsichtlich des Antrages

zu Ziffer 2. abgewiesen.

Im Übrigen wird der Rechtsstreit nach Art. 100 Abs. 7 GMV ausgesetzt.

Die Beklagten werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zustellung dieses Urteils beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Erklärung der Nichtigkeit der Gemeinschaftsmarke „F“ im Rahmen des mit der Widerklage zu Ziffer 1. gestellten Antrags zu beantragen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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