Landgericht Düsseldorf, 2013-04-17, 9 O 140/08

9 O 140/08Tribunal cantonal17 avr. 2013

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 9 O 140/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-17

Aktenzeichen: 9 O 140/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0417.9O140.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Widerklage und unter Abweisung der Klage sowie der Widerklage im Übrigen wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 3.765,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.Februar 2013 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 58 % und der Beklagte zu 42 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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