Landgericht Düsseldorf, 2012-04-17, 1 O 193/11

1 O 193/11Tribunal cantonal17 avr. 2012

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 1 O 193/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-17

Aktenzeichen: 1 O 193/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0417.1O193.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  • 1 Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 46.699,49 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.03.2011 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche aus der Kommanditbeteiligung an der A mit der Zeichner-Nr. B.

  • 2 Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Ansprüche aus der Beteiligung gemäß Ziffer 1 im Verzug befindet.

  • 3 Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen, die mittelbar oder unmittelbar aus der Beteiligung des Klägers an der A mit der Zeichner-Nr. B resultieren.

  • 4 Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere 2.165,80 € für außergerichtlich entstandene Kosten der Rechtsverfolgung zu bezahlen.

  • 5 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 6 Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.

  • 7 Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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