1 O 193/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-04-17, 1 O 193/11
Landgericht Düsseldorf, 2012-04-17, 1 O 193/11
1 O 193/11Tribunal cantonal17 avr. 2012
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 1 O 193/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-17
Aktenzeichen: 1 O 193/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0417.1O193.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
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1 Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 46.699,49 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.03.2011 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche aus der Kommanditbeteiligung an der A mit der Zeichner-Nr. B.
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2 Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Ansprüche aus der Beteiligung gemäß Ziffer 1 im Verzug befindet.
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3 Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen, die mittelbar oder unmittelbar aus der Beteiligung des Klägers an der A mit der Zeichner-Nr. B resultieren.
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4 Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere 2.165,80 € für außergerichtlich entstandene Kosten der Rechtsverfolgung zu bezahlen.
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5 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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6 Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.
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7 Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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