4a O 493/05 U.•Landgericht Düsseldorf, 2011-04-05, 4a O 493/05 U.
Landgericht Düsseldorf, 2011-04-05, 4a O 493/05 U.
4a O 493/05 U.Tribunal cantonal5 avr. 2011
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 4a O 493/05 U. — Teil-Verzichts- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-05
Aktenzeichen: 4a O 493/05 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0405.4A.O493.05U.00
Dokumenttyp: Teil-Verzichts- und Schlussurteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Klägerin wird mit den Ansprüchen gegen die Beklagte zu 1) auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Rechnungslegung aus dem Gebrauchsmuster DE A abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Widerwiderklage (Anträge zu 5. bis 7. der Klägerin) wird abgewiesen.
Die Drittwiderwiderklage (Anträge zu 2.1 bis 2.3 der Klägerin) wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 23 % der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und die gesamten außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) und die Beklagte zu 1) 77 % der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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