Landgericht Düsseldorf, 2009-11-25, 12 O 554/08

12 O 554/08Tribunal cantonal25 nov. 2009

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 12 O 554/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-25

Aktenzeichen: 12 O 554/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1125.12O554.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zvilkammer

Tenor

I.

  1. Die Beklagten zu 1.), 2.) und 4.) werden verurteilt, es zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs selbst oder durch Dritte

1.1 über das Internet in Deutschland befindlichen Personen die Möglichkeit anzubieten oder zu verschaffen, entgeltliche Sportwetten zu festen Gewinnquoten einzugehen oder abzuschließen;

1.2 über das Internet in Deutschland entgeltliche Sportwetten zu festen Gewinnquoten zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.

  1. Die Beklagten zu 1.), 2.), 4.), 5.) und 6.) werden verurteilt, es zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs selbst oder durch Dritte

2.1 über das Internet in Deutschland befindlichen Personen die Möglichkeit anzubieten oder zu verschaffen entgeltliche Casino-Spiele wie Roulette, Craps, Black-Jack, Poker, Baccarat, Casino War, Red Dog, Automatenspiele, Fungames oder Videopoker einzugehen oder abzuschließen;

2.2 über das Internet in Deutschland entgeltliche Casino-Spiele wie Roulette, Craps, Black-Jack, Poker, Baccarat, Casino War, Red Dog, Automatenspiele, Fungames oder Videopoker zu bewerben und/oder bewerben zu lassen,

wenn dies geschieht wie nachstehend wiedergegeben:

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