2b O 212/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-10-06, 2b O 212/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-10-06, 2b O 212/08
2b O 212/08Tribunal cantonal6 oct. 2009
Regest
Ist eine Gemeinde verpflichtet, den Gehweg winterdienstlich zu behandeln, darf ein Radfahrer darauf vertrauen, dass gestreut wurde, wenn der Gehweg für den Fahrradverkehr freigegeben wurde.
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 2b O 212/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-06
Aktenzeichen: 2b O 212/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1006.2B.O212.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2b Zivilkammer
Normen: BGB § 839 Abs. 1, Art. 34 GG, § 1 Abs. 2 StrReinG
Leitsätze
Ist eine Gemeinde verpflichtet, den Gehweg winterdienstlich zu behandeln, darf ein Radfahrer darauf vertrauen, dass gestreut wurde, wenn der Gehweg für den Fahrradverkehr freigegeben wurde.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.962,86 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.05.2008 zu zahlen und ihn von außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 229,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.11.2008 freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 36 % und die Beklagte 64 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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