2b O 229/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-07-23, 2b O 229/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-07-23, 2b O 229/08
2b O 229/08Tribunal cantonal23 juil. 2009
Regest
Es stellt keine Amtspflichtverletzung dar, wenn die Polizei gegenüber einem Fußgänger, der bei "rot" über die Fußgängerampel gegangen ist, zur Identitätsfeststellung körperliche Gewalt einsetzt, weil sich dieser der Persenenfeststellung widersetzt und eine solche auf andere Weise nicht durchführbar ist.
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 2b O 229/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-23
Aktenzeichen: 2b O 229/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0723.2B.O229.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2b Zivilkammer
Normen: BGB § 839
Leitsätze
Es stellt keine Amtspflichtverletzung dar, wenn die Polizei gegenüber einem Fußgänger, der bei "rot" über die Fußgängerampel gegangen ist, zur Identitätsfeststellung körperliche Gewalt einsetzt, weil sich dieser der Persenenfeststellung widersetzt und eine solche auf andere Weise nicht durchführbar ist.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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