Landgericht Düsseldorf, 2009-03-27, 22 S 83/07

22 S 83/07Tribunal cantonal27 mars 2009

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 22 S 83/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-27

Aktenzeichen: 22 S 83/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0327.22S83.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 10. Januar 2007 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts Ratingen – 8 C 272/06 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Ratingen vom 6. September 2006 wird insoweit aufrechterhalten, als der Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 478,88 € nebst Zinsen in Höhe von 9,5 % seit dem 3. September 2005 sowie weitere 50,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Januar 2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben, die weitergehende Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 70 % und der Beklagte 30 % mit Ausnahme der durch das Versäumnisurteil entstandenen Kosten, die der Beklagte alleine trägt.

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