4b O 210/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-07-31, 4b O 210/07
Landgericht Düsseldorf, 2008-07-31, 4b O 210/07
4b O 210/07Tribunal cantonal31 juil. 2008
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 4b O 210/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-31
Aktenzeichen: 4b O 210/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0731.4B.O210.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt,
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000 – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Fall wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft an den gesetzlichen Vertretern der Beklagten zu vollziehen ist,
zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in der Bundesrepublik Deutschland
a)
das Logo des Europäischen Patentamtes mit der Unterschrift „Worlwide Patent“ wie nachstehend wiedergegeben zu verwenden;
BLATT 3;
b)
die Kombination von X mit anderen Materialien als patentiert zu bezeichnen, insbesondere wenn dies wie folgt geschieht:
„PATENT PROTECTED IN CONFORMITY WITH LAW
New Wind has patented a way of combining X with other mate-rials suitable to make moulded high-tech mattresses without using any glue. A special patent to safeguard yours and our desire of innovation”,
solange nicht für die so beworbene Produkteigenschaft Patentschutz mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland oder andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besteht;
c)
X Kopfkissen mit feuerresistenten Eigenschaften als weltweit patentiert zu bezeichnen, insbesondere wenn dies wie folgt geschieht:
„ALSO FIRE-PROOF!!
From today moulded X pillows can be supplied on request in Class 1 IM and British Standard Crib 5 fireproof foam, preserv-ing their unique properties. A New Wind world patent developed in our research laboratories.“,
solange nicht Patentschutz mit Wirkung in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien oder anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, USA und Japan für die so beworbene Produkteigenschaft besteht;
d)
das DNA X System als patentiert zu bezeichnen, insbesondere wenn dies wie folgt geschieht:
„PATENT PROTECTED IN CONFORMITY WITH LAW
New Wind has patented DNA X system, a patent to safeguard yours and our desire of innovation”,
solange nicht für die so beworbene Produkteigenschaft Patentschutz mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland oder für andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union be-steht.”
der Klägerin darüber Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang sie die unter 1. bezeichneten Handlungen seit dem 09.05.2007 begangen hat, und zwar aufgeschlüsselt nach Werbeträgern, deren Auflagenhöhe, Verbreitungszeitraum und Verbreitungsgebiet, sowie eventuelle Abrufe im Internet, sowie eventuelle Angebote;
an die Klägerin € 1.359,80 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunk-ten über dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2007 zu zahlen.
II.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin al-len weiteren Schaden zu ersetzen, der ihr durch die zu Ziffer I.1. ge-nannten Handlungen seit dem 09.05.2007 entstanden ist und noch entstehen wird.
III.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 51.359,80.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.