Landgericht Düsseldorf, 2008-05-27, 4a O 67/07

4a O 67/07Tribunal cantonal27 mai 2008

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 4a O 67/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-27

Aktenzeichen: 4a O 67/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0527.4A.O67.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 114.208,62 EUR nebst Zinsen aus 105.262,82 EUR in Höhe von 5 % vom 01.01.2004 bis zum 26.07.2006 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2006 und weiteren Zinsen aus 8.945,80 EUR in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 52 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 48 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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