Landgericht Düsseldorf, 2008-05-15, 31 O 60/07

31 O 60/07Tribunal cantonal15 mai 2008

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 31 O 60/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-15

Aktenzeichen: 31 O 60/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0515.31O60.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.941,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten über dem Basiszins seit dem 29.9.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 11 % und die Beklagte zu 89 % zu tragen.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des von dieser beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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