Landgericht Düsseldorf, 2008-02-07, 4b O 129/07

4b O 129/07Tribunal cantonal7 févr. 2008

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 4b O 129/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-07

Aktenzeichen: 4b O 129/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0207.4B.O129.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.456 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01. Februar 2006 zu zahlen.

II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere EUR 7.032,80 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. Mai 2007 zu zahlen.

III. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

IV. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 4/5 und die Beklagte 1/5 zu tragen.

V. Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

VI. Der Streitwert wird auf EUR 41.012,80 festgesetzt.

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