Landgericht Düsseldorf, 2006-07-31, 1 O 555/04

1 O 555/04Tribunal cantonal31 juil. 2006

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 1 O 555/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-31

Aktenzeichen: 1 O 555/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0731.1O555.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Gewerberäume im Objekt X auf dem ehemaligen X-Betriebsgelände, bezeichnet als Hochgebäude Atelier Nr. 1, von einer Grundfläche von ca. 220 m2, im beigefügten Geschossplan schraffiert eingezeichnet, zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Die Hilfswiderklage des Beklagten wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar wegen der Räumung und Herausgabe ohne Sicherheitsleistung und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.200,00 EUR. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Räumung und Herausgabe gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.500,00 EUR abzuwenden, sofern nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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