Landgericht Düsseldorf, 2006-05-12, 10 O 550/04

10 O 550/04Tribunal cantonal12 mai 2006

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 10 O 550/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-12

Aktenzeichen: 10 O 550/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0512.10O550.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin .

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zwangsweise durchzusetzenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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