Landgericht Düsseldorf, 2006-03-08, 12 O 34/05

12 O 34/05Tribunal cantonal8 mars 2006

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 12 O 34/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-08

Aktenzeichen: 12 O 34/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0308.12O34.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder bei Meidung einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, das nachstehend wiedergegebene Foto zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder öffentlich wiederzugeben und/oder diese Handlungen durch Dritte ausführen zu lassen:

Die Beklagte wird des weiteren verurteilt, an den Kläger 9.169,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 8.307,50 Euro ab dem 24. Juli 2003 und von weiteren 862,25 Euro ab dem 13. April 2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,-- Euro vorläufig vollstreckbar.

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