Landgericht Düsseldorf, 2005-04-26, 35 O 144/04

35 O 144/04Tribunal cantonal26 avr. 2005

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 35 O 144/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-26

Aktenzeichen: 35 O 144/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0426.35O144.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die von ihr beherrschte XX GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts dd unter nnn, zu veranlassen, dass diese die wiederum von ihr beherrschte YY AG, eingetragen im Handelsregister des Amts-gerichts vv unter nnn, veranlasst, der Klägerin verbindliche Angebote für die Voll-versorgung der in Anlage K 1 aufgelisteten 1.779 Kunden der Klägerin mit Erd-gas an den in der Anlage K 1 bezeichneten Abnahmestellen zu übergeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin und der Beklagten zu je 50 % auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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