34 O 5/03•Landgericht Düsseldorf, 2003-06-04, 34 O 5/03
Texte intégral
Landgericht Düsseldorf — 34 O 5/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-04
Aktenzeichen: 34 O 5/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0604.34O5.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
In dem Rechtsstreit
...../. ......
hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 23. April 2003
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Butz
sowie die Handelsrichter Dr. Monßen und Koster
für R e c h t erkannt:
- Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung ei-nes für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungs-geldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, wobei die Ordnungshaft jeweils am Inhaber der Beklagten zu vollzie-hen ist,
es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, im Internet im Rahmen des HTML-Codes in den Meta-Tags die Begriff "X" und/oder "XX" zu verwenden oder verwenden zu lassen, sofern auf der entsprechenden Internetseite keine Informa-tionen, Produkte oder Inhalte bereitgehalten werden, die, ohne in Zusammenhang mit der Klägerin zu stehen, im Zu-sammenhang mit den Begriffen "X" und/oder "XX" stehen.
-
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Aus-kunft über die Dauer und den Umfang der vorstehend unter Ziff. 1. bezeichneten Handlungen Auskunft zu erteilen, unter Angabe des Umfangs des erzielten Umsatzes, sowie des Umfangs der über die Internet-Domain erfolgten Internetan-fragen unter Vorlage von Logfiles und Zugriffsstatistiken of-fen zu legen.
-
Es wird festgestellt, dass die Beklagte ver-pflichtet ist, der Klägerin jeden Schaden zu ersetzen, der dieser durch die Handlungen nach Ziff. 1. entstanden ist und künftig entstehen wird.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklag-te.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 EUR, welche auch durch selbstschuld-nerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.
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