Landgericht Düsseldorf, 1999-01-13, 23 S 234/98

23 S 234/98Tribunal cantonal13 janv. 1999

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 23 S 234/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-01-13

Aktenzeichen: 23 S 234/98

ECLI: ECLI:DE:LGD:1999:0113.23S234.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

hat die 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 16. Dezember 1998

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht X, die

Richterin am Landgericht X und den Richter

X

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.

März 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts

Düsseldorf aufgehoben und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Wiederklage der Beklagten wird

festgestellt, daß der Klägerin gegen die

Beklagte kein Anspruch auf Bezahlung von

Inseratkosten für weitere 10 Anzeigen in der

Broschüre "X" zusteht.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin

zu tragen.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 543 Abs.

1 ZPO abgesehen.

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