Landgericht Düsseldorf, 1997-05-13, 36 O 10/97

36 O 10/97Tribunal cantonal13 mai 1997

Texte intégral

Landgericht Düsseldorf — 36 O 10/97 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 1997-05-13

Aktenzeichen: 36 O 10/97

ECLI: ECLI:DE:LGD:1997:0513.36O10.97.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

1 .

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen

Buchauszug über alle in der Zeit seit dem

  1. Januar 1995 in der Bundesrepublik Deutschland

geschlossenen Geschäfte einschließlich der

Folgegeschäfte sowie der von der Beklagten

selbst über andere Vertreter vorgenommenen Geschäfte

über die von der Firma T1/Korea

hergestellten Erzeugnisse, insbesondere sämtliche

Saiteninstrumente und Schlagzeuge, Verstärker,

Mischpulte, Boxen, Gitarren, Bassverstärker

mit Ausnahme von Digital-Pianos, Pianos

und Flügeln sowie den Ersatzteilen für diese

Geräte zu erteilen.

Die Kosten der ersten Stufe des Rechtsstreits

trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von 3.750,— DM, die auch durch die

selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der

Bundesrepublik Deutschland belegenen Bank oder

Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

3

Die weiteren Entscheidungen, bleiben dem Schlußurteil

Vorbehalten.

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