Landgericht Bochum, 2024-12-20, I-19 O 79/24

I-19 O 79/24Tribunal cantonal20 déc. 2024

Regest

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.11.2024 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000,00 € festgesetzt.

Texte intégral

Landgericht Bochum — I-19 O 79/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-12-20

Aktenzeichen: I-19 O 79/24

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:1220.I19O79.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Leitsätze

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.11.2024 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000,00 € festgesetzt.

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.11.2024 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000,00 € festgesetzt.

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