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7 T 280/23•Landgericht Bochum, 2024-05-10, 7 T 280/23
Entscheidungsdatum: 2024-05-10
Aktenzeichen: 7 T 280/23
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:0510.7T280.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Auf die Beschwerde des Sachverständigen vom 14.11.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen vom 26.10.2023 dahingehend abgeändert, dass die dem Sachverständigen zu zahlende Vergütung einschließlich Aufwendungen und Auslagen auf 504,14 € festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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