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13 O 47/23•Landgericht Bochum, 2024-04-03, 13 O 47/23
Entscheidungsdatum: 2024-04-03
Aktenzeichen: 13 O 47/23
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:0403.13O47.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.085,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 81.534,15 Euro für die Zeit vom 01.02.2023 bis 16.02.2023 sowie aus 18.684,97 Euro seit dem 12.11.2022 und aus 2.400,78 Euro seit dem 17.02.2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 36 % und die Beklagte 64 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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