Landgericht Bochum, 2023-05-17, 2 O 255/20

2 O 255/20Tribunal cantonal17 mai 2023

Texte intégral

Landgericht Bochum — 2 O 255/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-17

Aktenzeichen: 2 O 255/20

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2023:0517.2O255.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 66.957,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2021 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Kosten ihres Prozessbevollmächtigten in Höhe von 1.054,88 Euro freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 30% und die Beklagte 70%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.