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2 O 255/20•Landgericht Bochum, 2023-05-17, 2 O 255/20
Entscheidungsdatum: 2023-05-17
Aktenzeichen: 2 O 255/20
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2023:0517.2O255.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 66.957,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Kosten ihres Prozessbevollmächtigten in Höhe von 1.054,88 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 30% und die Beklagte 70%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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