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9 S 34/21•Landgericht Bochum, 2021-11-26, 9 S 34/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-26
Aktenzeichen: 9 S 34/21
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:1126.9S34.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 08.12.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum (Az.: 39 C 152/20) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 315,29 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin gegen die P. Automobile GmbH (AG Bochum, HRB N01) aus dem Reparaturauftrag vom 02.09.2020 zur Rechnungsnummer N02, soweit sich solche auf die Positionen „FZG.-REINIGUNG INNEN-AUSSEN“, „PRÜFFAHRT WINDGERÄUSCHE“, „SCHUTZMAßNAHME COVID 19“. „REINIGUNGSMITTEL“, „SCHUTZMATERIAL COVID 19“ oder „FZG.-TEILE VERBRINGUNG“ beziehen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen und wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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