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12 KLs 7/19•Landgericht Bochum, 2021-02-24, 12 KLs 7/19
12 KLs 7/19Tribunal cantonal24 févr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-24
Aktenzeichen: 12 KLs 7/19
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:0224.12KLS7.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freitheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 125,00 € wird angeordnet.
-§§ 223 Abs. 1, 242 Abs. 1, 52, 56 Abs. 1, 2, 73 c StGB -
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