Landgericht Bochum, 2020-10-30, 12 KLs 47 Js 175/19 - 13/19

12 KLs 47 Js 175/19 - 13/19Tribunal cantonal30 oct. 2020

Texte intégral

Landgericht Bochum — 12 KLs 47 Js 175/19 - 13/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-30

Aktenzeichen: 12 KLs 47 Js 175/19 - 13/19

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:1030.12KLS47JS175.19.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Strafkammer

Tenor

Es werden kosten- und auslagenpflichtig verurteilt:

    1. der Angeklagte Lwegen Betruges in neun Fällen, wovon es in einem Fall beim Versuch blieb, und wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in sieben Fällenzu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

7 Jahren,

    1. der Angeklagte Dwegen Beihilfe zum Betrug in sieben Fällen, wovon es in einem Fall beim Versuch blieb, und wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei in drei Fällenzu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 Jahren und 6 Monaten.

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen wird hinsichtlich des Angeklagten L in Höhe von 405.066,77 EUR und hinsichtlich des Angeklagten D in Höhe von 5.000,00 EUR angeordnet.

Angewendete Vorschriften:

§§ 263, 259, 260 Abs. 1 Nr. 1, 23, 23, 25 Abs. 2, 27, 73, 73c, 73d StGB

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