Landgericht Bochum, 2020-03-03, 13 KLs 8/18

13 KLs 8/18Tribunal cantonal3 mars 2020

Texte intégral

Landgericht Bochum — 13 KLs 8/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-03

Aktenzeichen: 13 KLs 8/18

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:0303.13KLS8.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Untreue in 16 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von

einem Jahr

verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften:

-betreffend den Angeklagten C1: §§ 266 Absatz 1 Alt. 2, 53 StGB,

-betreffend den Angeklagten T: §§ 263 Absatz 1, 27 StGB.

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