Landgericht Bochum, 2020-02-25, 17 O 63/19

17 O 63/19Tribunal cantonal25 févr. 2020

Texte intégral

Landgericht Bochum — 17 O 63/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-25

Aktenzeichen: 17 O 63/19

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:0225.17O63.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagten wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, im geschäftilichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ein Gewinnspiel zu bewerben oder bewerben zu lassen, ohne bereits bei dessen Ankündigung darauf hinzuweisen, bis wann teilgenommen werden kann,wie die Gewinner ermittelt werden und welche Beschränkungen des Teilnehmerkreises gegebenenfalls bestehen, wenn dies wie aus der Anlage K1 ersichtlich geschieht.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 220,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.07.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich des Anspruchs zu 1. gegen Sicherheitsleistung von 30.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen ist es gegen Sicherheitsleistung in Höhe vo 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.