Landgericht Bochum, 2011-07-13, 4 O 64/11

4 O 64/11Tribunal cantonal13 juil. 2011

Texte intégral

Landgericht Bochum — 4 O 64/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-13

Aktenzeichen: 4 O 64/11

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0713.4O64.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzversicherungs-vertrag mit der Versicherungsnummer # bedingungsgemäß vollständigen Versicherungsschutz zur Geltendmachung von zukünftigen Ansprüchen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bei der O zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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