Landgericht Bochum, 2009-08-18, I-12 O 236/08

I-12 O 236/08Tribunal cantonal18 août 2009

Texte intégral

Landgericht Bochum — I-12 O 236/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-18

Aktenzeichen: I-12 O 236/08

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0818.I12O236.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen-

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr mit Mietwagen Patienten zu befördern, die für die Beklagte erkennbar an MRSA – (Methicillinresistente Staphylococcus aureus) Erregern erkrankt sind oder deren verdächtig sind.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.

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