6 O 376/04•Landgericht Bochum, 2007-02-07, 6 O 376/04
Texte intégral
Landgericht Bochum — 6 O 376/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-07
Aktenzeichen: 6 O 376/04
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2007:0207.6O376.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage werden die Drittwiderbeklagten zu 1. und 2. verurteilt, als Gesamt-schuldner an den Beklagten 4.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2005 zu zahlen.
Weiter wird auf die Widerklage festgestellt, dass die Drittwiderbeklagten zu 1. und 2. verpflichtet sind, als Gesamtschuldner dem Beklagten allen gegenwärtigen und künfti-gen materiellen Schaden sowie die nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung vom 02.11.2002 bis 27.04.2004 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegan-gen sind.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
Von den Gerichtskosten sowie den außergerichtlichen Kosten des Beklagten, tragen die Drittwiderbeklagten zu 1. und 2. als Gesamtschuldner 34 %, die Klägerin 9 % und der Beklagte 57 %.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen der Beklagte zu 77 % und die Klä-gerin selbst zu 23 %.
Die außergerichtlichen Kosten des Drittwiderbeklagten zu 1. tragen der Beklagte zu 44 % und der Drittwiderbeklagte zu 1. zu 56 %.
Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten zu 2. tragen der Beklagte zu 44 % und der Drittwiderbeklagte zu 2. zu 56 %.
Das Urteil ist für sämtliche Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des für jede Partei jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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