Landgericht Bochum, 2006-02-13, 3 O 553/04

3 O 553/04Tribunal cantonal13 févr. 2006

Texte intégral

Landgericht Bochum — 3 O 553/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-13

Aktenzeichen: 3 O 553/04

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2006:0213.3O553.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer - Einzelrichter -

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.070,76 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.11.2004 zu zahlen.

  2. Auf die Widerklage hin werden die Widerbeklagten als Gesamtschuldner verur-teilt, an den Beklagten zu 2) und Widerkläger 2.547,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.10.2004 zu zahlen.

  3. Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.

  4. Die Gerichtskosten tragen zu 15 % die Widerbeklagten, zu weiteren 26 % der Kläger, zu 36 % die Beklagten und zu weiteren 23 % der Widerkläger und Be-klagte zu 2).

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen zu 41 % der Kläger selbst, zu 36 % die Beklagten und zu weiteren 23 % der Beklagte zu 2) und Widerkläger.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) und Widerklägers trägt die-ser selbst zu 59 %, die Widerbeklagten zu 15 % und der Kläger und Widerbe-klagte zu 1) zu weiteren 26 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 3) tragen die Beklagten zu 58 % und der Kläger zu 42 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 2) und 3) tragen diese selbst zu 39 % und der Beklagte zu 2) und Widerkläger zu 61 %.

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages.

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