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8 S 64/24•Landgericht Bonn, 2024-10-22, 8 S 64/24
Entscheidungsdatum: 2024-10-22
Aktenzeichen: 8 S 64/24
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:1022.8S64.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Königswinter vom 08.05.2024 (15 C 2/24) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.088,73 € festgesetzt.
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