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1 O 274/20•Landgericht Bonn, 2024-04-10, 1 O 274/20
Entscheidungsdatum: 2024-04-10
Aktenzeichen: 1 O 274/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0410.1O274.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.606.500,00 Euro zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Lieferung und Übereignung von 300.000 Schutzmasken entsprechend der Beschreibung der Produktgruppe „FFP2 Masken“ der Leistungsbeschreibung in der Anlage 1 zu dem zwischen den Parteien am 07./09.04.2020 geschlossenen Vertrag über die Lieferung von Schutzausrüstung (Anl. B1, Hefter Klageerwiderung 09.10.2020).
II.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 29 Prozent und die Beklagte zu 71 Prozent zu tragen.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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