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28 KLs 5/23•Landgericht Bonn, 2024-03-07, 28 KLs 5/23
Entscheidungsdatum: 2024-03-07
Aktenzeichen: 28 KLs 5/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0307.28KLS5.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. große Strafkammer als Jugendschutzkammer
für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in vier Fällen schuldig.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschriften:
§§ 176 Abs. 1 (in der vom 27.01.2015 bis 12.03.2020, vom 13.03.2020 bis 31.12.2020 und vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 geltenden Fassung), 53 StGB
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