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1 O 331/23•Landgericht Bonn, 2024-02-28, 1 O 331/23
Entscheidungsdatum: 2024-02-28
Aktenzeichen: 1 O 331/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0228.1O331.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorab Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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