projets
17 O 312/22•Landgericht Bonn, 2023-04-27, 17 O 312/22
Entscheidungsdatum: 2023-04-27
Aktenzeichen: 17 O 312/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0427.17O312.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
b)
an den Kläger zu 2) einen Betrag in Höhe von 26.190,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.12.2022 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abgabe eines Angebots des Klägers zu 2) gegenüber den Beklagten zu 1) und 2) auf Übertragung der streitgegenständlichen angeblichen Anteile des Klägers zu 2) an der N., d.h
sowie Abgabe eines Angebots des Klägers zu 2) gegenüber den Beklagten zu 1) und 2) auf Abtretung aller bestehenden Rechte aus diesen Genossenschaftsanteilen an die Beklagten zu 1) und
c)
an die Klägerin zu 1) einen Betrag in Höhe von 96.350,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.12.2022 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abgabe eines Angebots der Klägerin zu 1) gegenüber den Beklagten zu 1) und 2) auf Übertragung der streitgegenständlichen angeblichen Anteile der Klägerin zu 1) an der N., d.h.
sowie Abgabe eines Angebots der Klägerin zu 1) gegenüber den Beklagten zu 1) und 2) auf Abtretung aller bestehenden Rechte aus diesen Genossenschaftsanteilen an die Beklagten zu 1) und 2),
d)
an die Kläger einen Zinsausfallschaden in Höhe von 4 % p.a.,
aa) an den Kläger zu 2) aus 10.000,00 Euro seit dem 17.02.2020, aus weiteren 10.000,00 Euro seit dem 18.02.2020 und aus weiteren 6.190,00 Euro seit dem 19.02.2020,
bb) an die Klägerin zu 1) aus 20.000,00 Euro seit dem 09.03.2020, aus weiteren 5.950,00 Euro seit dem 10.03.2020 und aus weiteren 80.000,00 Euro seit dem 12.03.2020,
jeweils bis zum 22.12.2023 zu zahlen,
e)
die Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.770,16 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.12.2023 freizustellen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.