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30 O 31/21•Landgericht Bonn, 2023-02-08, 30 O 31/21
Entscheidungsdatum: 2023-02-08
Aktenzeichen: 30 O 31/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0208.30O31.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 99.555,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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