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41 O 13/22•Landgericht Bonn, 2023-02-01, 41 O 13/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-01
Aktenzeichen: 41 O 13/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0201.41O13.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
für Recht erkannt:
a) die Höhe der Beitragsanpassungen für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, unter Benennung der jeweiligen Tarife im Versicherungsverhältnis der Klägerseite,
b) die der Klägerseite zu diesem Zwecke übermittelten Informationen in Form von Versicherungsscheinen und Nachträgen zum Versicherungsschein der Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Auskunft vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 350,00 € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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