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17 O 27/22•Landgericht Bonn, 2022-09-07, 17 O 27/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-07
Aktenzeichen: 17 O 27/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0907.17O27.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 5.355,00 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 9% Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 23.9.2021 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 527,00 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 12.03.2022 zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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