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24 Ks 7/22•Landgericht Bonn, 2022-08-16, 24 Ks 7/22
Entscheidungsdatum: 2022-08-16
Aktenzeichen: 24 Ks 7/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0816.24KS7.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung schuldig.
Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin sowie seine eigenen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 211, 22, 23 Abs. 1, 306a Abs. 1, 49, 53 StGB
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