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30 O 15/21•Landgericht Bonn, 2022-05-31, 30 O 15/21
Entscheidungsdatum: 2022-05-31
Aktenzeichen: 30 O 15/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0531.30O15.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 159.861,88 € nebst Zinsen hierauf in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Mai 2020 zu zahlen.
II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.000,00 € nebst Zinsen hierauf in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. März 2020 zu zahlen.
III. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 84 % und trägt die Beklagte zu 16 %.
V. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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