Landgericht Bonn, 2022-05-31, 30 O 15/21

30 O 15/21Tribunal cantonal31 mai 2022

Texte intégral

Landgericht Bonn — 30 O 15/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-31

Aktenzeichen: 30 O 15/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0531.30O15.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 159.861,88 € nebst Zinsen hierauf in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Mai 2020 zu zahlen.

II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.000,00 € nebst Zinsen hierauf in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. März 2020 zu zahlen.

III. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

IV. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 84 % und trägt die Beklagte zu 16 %.

V. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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