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15 O 71/21•Landgericht Bonn, 2021-09-21, 15 O 71/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-21
Aktenzeichen: 15 O 71/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0921.15O71.21.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, die über die Klägerin vor der Polizei am 29.06.2020 getätigte Äußerung, diese sei „psychisch krank", zu widerrufen und an die Klägerin 1.209,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
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