Landgericht Bonn, 2021-03-26, 18 O 364/20

18 O 364/20Tribunal cantonal26 mars 2021

Texte intégral

Landgericht Bonn — 18 O 364/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-26

Aktenzeichen: 18 O 364/20

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0326.18O364.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 62.071,78 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.01.2021 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Q A B Diesel mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ###### zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.033,36 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.01.2021 zu zahlen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagten zu 85 %.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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