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11 O 65/19•Landgericht Bonn, 2021-03-05, 11 O 65/19
Entscheidungsdatum: 2021-03-05
Aktenzeichen: 11 O 65/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0305.11O65.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.393,60 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2018 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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