Landgericht Bonn, 2021-01-19, 7 O 304/20

7 O 304/20Tribunal cantonal19 janv. 2021

Texte intégral

Landgericht Bonn — 7 O 304/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-19

Aktenzeichen: 7 O 304/20

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0119.7O304.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 49.413,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 21.11.2020 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges Z $#, Fahrzeug-Ident.-Nr. $$$$$$#$#$$######.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Entgegennahme des Fahrzeugs gem. Ziff. 1) in Annahmeverzug befindet.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.905,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit 21.11.2020 für die außergerichtliche anwaltliche Rechtsverfolgung zu zahlen.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  6. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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