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7 O 318/19•Landgericht Bonn, 2020-11-24, 7 O 318/19
Entscheidungsdatum: 2020-11-24
Aktenzeichen: 7 O 318/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:1124.7O318.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.567,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.05.2019, Zug-um-Zug gegen Abtretung aller Rechte aus und im Zusammenhang mit den Beteiligungen an der A xxx, BxxxxxxxCx und einer eventuellen Umwandlung dieser Anlage in „Shares“ an die Beklagte, zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.613,16 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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