Landgericht Bonn, 2020-11-24, 7 O 318/19

7 O 318/19Tribunal cantonal24 nov. 2020

Texte intégral

Landgericht Bonn — 7 O 318/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-24

Aktenzeichen: 7 O 318/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:1124.7O318.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Für Recht erkannt:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.567,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.05.2019, Zug-um-Zug gegen Abtretung aller Rechte aus und im Zusammenhang mit den Beteiligungen an der A xxx, BxxxxxxxCx und einer eventuellen Umwandlung dieser Anlage in „Shares“ an die Beklagte, zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.613,16 € freizustellen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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