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24 Ks-900 Js 580/20-10/20•Landgericht Bonn, 2020-11-17, 24 Ks-900 Js 580/20-10/20
24 Ks-900 Js 580/20-10/20Tribunal cantonal17 nov. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-17
Aktenzeichen: 24 Ks-900 Js 580/20-10/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:1117.24KS900JS580.20.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Schwurgerichtskammer
Der Angeklagte ist des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Er wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Vor der Beginn der Unterbringung sind zwei Jahre der Freiheitsstrafe vorab zu vollstrecken.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin sowie seine eigenen Auslagen.
§§ 212, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 22, 23 Abs. 1, 49 Abs. 1, 52, 64 StGB
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