Landgericht Bonn, 2020-08-12, 13 O 147/16

13 O 147/16Tribunal cantonal12 août 2020

Texte intégral

Landgericht Bonn — 13 O 147/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-12

Aktenzeichen: 13 O 147/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0812.13O147.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 38.316,20 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 35.639,30 € seit dem 02.08.2016 und aus einem Betrag in Höhe von 2.676,90 € seit dem 20.02.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.590,91 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens Landgericht Bonn, Aktenzeichen 13 OH 4/14, tragen die Beklagten zu 90 % und der Kläger zu 10 %.

Die Streithelfer zu 1) und 2) tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des durch sie jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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