20 O 204/18•Landgericht Bonn, 2019-07-08, 20 O 204/18
Texte intégral
Landgericht Bonn — 20 O 204/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-08
Aktenzeichen: 20 O 204/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0708.20O204.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.523,33 EUR EUR Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer $$$$$$#$$$$###### zu zahlen und sie von ihren außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.127,53 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 53% und die Klägerin zu 47%.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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